Pressemitteilung vom 4. September 2014 * Behördenwillkür gegen die Friedenswerkstatt * Eilverfahren gegen Ordnungsamt beim Verwaltungsgericht eingereicht Das Ordnungsamt Frankfurt stellte uns gestern eine Auflagenverfügung zu, in der rechtwidrig der sofortige Vollzug angeordnet ist. Durch die Art der Auflagen wird unser Grundrecht nach GG Art. 8 faktisch außer Kraft gesetzt, indem eine Fortführung der Mahnwache praktisch unmöglich gemacht werden soll. Gegen die Auflagenverfügung haben wir bereits gestern Widerspruch bei der zuständigen Versammlungsbehörde eingelegt. Heute morgen haben wir in einem Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Frankfurt eine Aufhebung der Anordnung des sofortigen Vollzuges beantragt. Wir wehren uns damit gegen die Willkür des Ordnungsamtes Frankfurt, welches eine Wahrung unserer Rechte rechtswidrig verhindern will. Seit 80 Tagen gibt es unterhalb der neuen Europäischen Zentralbank am Mainufer eine angemeldete Dauermahnwache für den Frieden. Ausglöst durch die Ereignisse in der Ukraine und verstärkt durch die Konflikte im Nahen Osten, mahnen und informieren hier täglich AktivistenInnen. Durch Unterschriftensammlungen, Gespräche mit der Bevöllkerung und Verbreitung unserer Informationen über die sozialen Medien, sehen wir uns hier vor dem Symbol des europäischen Kapitals und dem Wahrzeichen einer undemokratischen ESM-€-Rettungspolitik stellvertretend für alle europäischen Bürger. Wir wehren uns gegen willkürliche, staatliche Einmischung in unsere legitime Mahnwache, weisen erneut auf die dramatischen Gründe unseres Protestes hin (Ukraine, Gaza, Irak, Syrien, Medienmanipulation, Nato, Geldsystem,..) und müssen den Rechtsweg gehen, da wir die UNS aus dem Grundgesetz abgeleitete Verpflichtung wahrnehmen und für Frieden in der Welt einstehen. Friedenswerkstatt Frankfurt am Main Kontakt über unser Info-Telefon: 0157 - 54 27 08 77 friedenswerkstatt@riseup.net
Rede von Aktivist Lasse zu den Auflagen des Ordnungsamts
Rede von Aktivist Stefan zu den Auflagen des Ordnungsamts
Rede von Occupy-Thomas zu den Auflagen des Ordnungsamts